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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Für die Familiensachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Brackenheim ist das Amtsgericht -Familiengericht- in Heilbronn zuständig, für Insolvenzverfahren das Amtsgericht Heilbronn und für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen das Amtsgericht Heilbronn.

Mahnverfahren werden beim Amtsgericht Stuttgart -Mahnabteilung- bearbeitet.

Das Handelsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister werden zentral beim Amtsgericht Stuttgart geführt.